Cannabis Legalisierung in Deutschland
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Cannabis Legalisierung in Deutschland | Alle aktuellen Beschlüsse

Auf die Legalisierung von Cannabis in Deutschland einigte sich die Bundesregierung, bestehend aus SPD, FDP und Grünen, bereits im Koalitionsvertrag.

Oktober 2022

Bund beschließt Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland

Am 26. Oktober 2022 hat das Bundeskabinett einzelne Eckpunkte für die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland vorgelegt. Demnach soll Cannabis, bzw. der Wirkstoff THC, nicht länger als Betäubungsmittel eingestuft werden.

Erwachsenen ab 18 Jahren soll es dann erlaubt sein, Marihuana als Genussmittel frei zu kaufen und konsumieren zu können.

Folgende Eckpunkte wurden beschlossen:

  • Strafverfolgung: Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen in Zukunft rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Demzufolge werde etliche Vergehen künftig nicht mehr unter Strafe gestellt. Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen dann als nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden.
  • Verkauf von Cannabis: Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb soll ausschließlich für lizensierte Fachgeschäfte und ggf. Apotheken zugelassen werden.
  • Erwerb, Besitz & erlaubte Höchstmengen: Bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm soll man Cannabis straffrei kaufen und zum Eigenkonsum sowohl im privaten, als im öffentlichen Raum bei sich führen dürfen. Diese Werte sind unabhängig vom THC-Gehalt und Herkunft des getrockneten Cannabis, da beides für die Strafverfolgungsbehörden nur mit sehr hohem Aufwand festgestellt werden kann.
  • Cannabis-Anbau: Privater Eigenanbau zum Eigenkonsum soll Erwachsenen in begrenzter Form möglich sein. Jede volljährige Person soll drei weibliche Cannabis-Pflanzen straffrei in die Blüte bringen dürfen. Ein volljähriges Pärchen, das unter einem Dach lebt, wird demzufolge sechs weibliche Planzen anbauen dürfen.
  • Import von Cannabis Samen: Import von Saatgut aus anderen EU-Ländern, w.z.B. Mallorca-Spanien, sollen im Rahmen der Qualitätsvorschriften ebenso möglich sen.
  • Werbung: Das bewerben von Cannabisprodukten wird untersagt.
  • Qualitätsvorgaben: Es werden Vorgaben festgelegt, um die Qualität und Reinheit sicherzustellen.
  • Altersgrenze: Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt (ggf. mit einer Obergrenze für den THC-Gehalt bis zum 21. Lebensjahr).
  • Steuern: Es ist die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer („Cannabissteuer“) vorgesehen.
  • Die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie zielgruppenspezifische Beratungs- und Behandlungsangebote werden weiterentwickelt
  • Cannabis-Handel: Beim Handeltreiben und Inverkehrbringen ohne Lizenz, wird unabhängig von der Menge wird ein Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe gelten.

Quelle

Wann tritt die Cannabis-Legalisierung in Kraft?

Wenn alles gut läuft, könnte 2024 die Legalität erreicht werden.

– Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

Wann das entsprechende Gesetz kommt, ist noch unklar. Ein Gesetzesprozess dauert in Deutschland ca. 175 Tage, allerdings steht die Cannabis-Legalisierung leider nicht ganz oben auf der Liste der Bundesregierung.

Karl Lauterbach glaubt nicht, dass es zeitlich gelingen wird, die gesetzliche Freigabe für Genusscannabis in Deutschland vor 2024 umzusetzen.

Auch der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert stellte eine Legalisierung im Jahr 2024 in Aussicht.

Steht der Cannabis Legalisierung in Deutschland etwas im Weg?

  • Bundesrat könnte das Gesetzt zur Legalisierung stoppen. Kritik an der geplanten Cannabis-Legalisierung gibt es aus der Opposition u.a. seitens der CDU und CSU, die in den Landesregierungen stark vertreten sind.
    Z.B. warnt der bayrische Gesundheitsminister K. Holetschek, dass die Legalisierung zu mehr Konsum und Verharmlosung von Cannabis führe. Cannbis-Konsum führe zu Gedächtnisproblemen und Abhängigkeit.
    Das Gesetz kann tatsächlich nur zustandekommen, wenn der Bundesrat mit absoluter Mehrheit die Zustimmung erteilt hat.
  • EU-Recht könnte der Legalisierung im Weg stehen. Die EU als Ganzes hat mehrere internationale Abkommen unterzeichnet, in denen sich die Vertragspartner verpflichten, kommerzielle Aktivitäten im Zusammenhang mit Drogen, einschließlich Cannabis, außerhalb der medizinischen oder wissenschaftlichen Verwendung zu verhindern.
    Sofern die Europäische Kommission das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis als nicht konform mit den EU-Verpflichtungen erachtet, könnte Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert werden.

Wir sind nun in einer Phase, wo wir prüfen, ob die Grundlage, die wir mit dem Eckpunktpapier geschaffen haben, auch international tragfähig ist. Daher legen wir der Europäischen Kommission die Eckpunkte zur Prüfung mit dem geltenden Völker- und Europarecht vor.

– Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Was soll Cannabis nach der Legalisierung kosten?

Unter Berücksichtigung aller enthaltenen Steuern, soll ein Endverbraucherpreis angepeilt werden, der dem Schwarzmarktpreis (aktuell ca. 10.-€) nahekommt. Neben der Umsatzsteuer soll es zusätzlich eine Cannabissteuer geben, die anhand des THC-Gehalts bemessen werden soll.

April 2023

Am 12. April 2023 kamen von der Bundesregierung mal wieder Neuigkeiten zum Thema Cannabis-Legalisierung. Zu einigen der o.g. Eckpunkte hatte K. Lauterbach ein paar Updates rausgestottert.

Legale Cannabis-Clubs in Deutschland geplant

Für den Eigenkonsum sind Cannabis-Clubs angedacht, vom Prinzip genauso wie es hier in Spanien mit den Clubes Sociales de Cannabis gehandhabt wird, die hier ja bereits seit mehreren Jahren gibt.

Hierbei handelt sich um nicht gewinnorientierte Vereine, denen man als Erwachsener beitreten kann, um dort mit Gleichgesinnten Cannabis zu konsumieren. Das kann Cannabis aus eigenem Anbau sein, aber auch vor Ort erworbene Blüten.

Folgende Regeln sind für deutsche Cannabis-Clubs vorgesehen:

  • Erwerb: Maximal 25 Gramm auf einmal und höchstens 50 Gramm pro Monat darf an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Im Gegensatz zum spanischen Modell ist eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen verboten.
  • Altersgrenze: Das Mindestalter ist 18 Jahre. Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen in keiner Form Werbung betreiben. Für unter 21-Jährige ist der Erwerb auf 30 Gramm pro Monat beschränkt.
  • Verkauf von Cannabis: Eine Abgabe in lizenzierten Geschäften ist nur noch wissenschaftlich begleitet in regionalen Modellprojekten geplant.
  • Konsum: Ein weiterer Unterschied zu den spanischen Clubes Sociales de Cannabis ist das Konsumverbot in den Vereinsräumen.

Die neuen Eckpunkte der Cannabis-Legalisierung

  • Strafverfolgung: Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
    Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.
  • Verkauf von Cannabis: Eine Abgabe in lizenzierten Geschäften ist nur noch wissenschaftlich begleitet in regionalen Modellprojekten geplant.
  • Erwerb, Besitz & erlaubte Höchstmengen: Der Besitz von maximal 25 Gramm „Genusscannabis“ zum Eigenkonsum soll straffrei bleiben, diese Menge darf auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
  • Cannabis-Anbau: Im Eigenanbau sollen drei weibliche Pflanzen pro volljähriger Person in die Blüte gebracht werden dürfen, natürlich geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.
  • Werbung: Das bewerben von Cannabisprodukten wird untersagt.
  • Qualitätsvorgaben: Es werden Vorgaben festgelegt, um die Qualität und Reinheit sicherzustellen.
  • Altersgrenze: Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt (ggf. mit einer Obergrenze für den THC-Gehalt bis zum 21. Lebensjahr).
  • Konsum: In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.

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